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Betriebshaftpflichtversicherung

Was für Privatpersonen die Privathaftpflichtversicherung, ist für Unternehmer und Geschäftsleute die Betriebshaftpflichtversicherung. Sie schützt den Versicherten vor Ansprüchen Dritter, die durch einen von ihm verursachten Schaden entstanden sind, indem die Versicherung bei berechtigten Ansprüchen die anfallende Kostenregulierung übernimmt. Er werden also Schäden abgedeckt, die durch eine unternehmerische Tätigkeit entstanden sind. Hat der Versicherte nicht nur ein Einzelunternehmen, sondern beschäftigt zusätzlich noch Mitarbeiter, so kommt die Betriebshaftpflichtversicherung ebenfalls für Schäden auf, die von einem dieser Mitarbeiter schuldhaft verursacht worden sind. Daher richtet sich der Beitrag zur Betriebshaftpflichtversicherung auch neben der Art des Unternehmens nach der Anzahl der Beschäftigten. Das der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung sogar überlebenswichtig für ein Unternehmen sein kann, lässt sich dadurch erklären, dass der Unternehmer vom Gesetz her für alle Schäden, die durch die unternehmerische Tätigkeit an anderen Personen oder Sachen entstehen, in vollem Umfang und mit seinem gesamten privaten Vermögen haftbar zu machen ist.

Personen-, als auch Sach- und Vermögensschäden sind versichert

Grundsätzlich sollte also jeder Unternehmer bzw. jedes Unternehmen eine Betriebshaftpflichtversicherung haben, denn selbst wenn man als Unternehmer selber keine Fehler zu machen glaubt, kann man zumindest hinsichtlich der Mitarbeiter nie ausschließen, dass diese einen Schaden verursachen können. Versichert sind im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung sowohl Personen-, als auch Sach- und Vermögensschäden. Die Betriebshaftpflichtversicherung gilt für alle Unternehmen, die sich in Deutschland befinden. Zudem sind auch Schäden abgesichert, die sich auf einer Geschäftsreise des Unternehmers oder eines Mitarbeiters im Ausland ereignen können. Die häufigsten Fälle, in denen eine Betriebshaftpflichtversicherung benötigt wird, lassen sich in zwei Kategorien einteilen. Es handelt sich zum einen um direkte Schäden, die an Personen oder Sachen verursacht werden, zum Beispiel wenn eine Person verletzt wird oder eine Sache einen direkten Schaden erleidet. Zum anderen werden auch indirekte Schäden im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt. Das kann zum Beispiel sein, wenn eine Firma ein bestimmtes Produkt herstellt, und der Käufer sich im Folgenden durch das Produkt einen Schaden zufügt, weil dieses beispielsweise einen Fehler bei der Herstellung hat. Wie nahezu jede Haftpflichtversicherung, so prüft auch die Betriebshaftpflichtversicherung natürlich zunächst erst, ob die Forderungen der geschädigten Person auch berechtigt sind und zahlt erst dann die Versicherungssumme aus, wenn dieses eindeutig festgestellt worden ist. Schäden, die vom Versicherten oder einem der Mitarbeiter vorsätzlich herbeigeführt worden sind, werden von der Betriebshaftpflichtversicherung nicht erstattet, bzw. der Versicherte wird später in Regress genommen.

Beispiel zur Betriebshaftpflichtversicherung

In welchen Fällen man eine Betriebshaftpflichtversicherung benötigen könnte zeigt folgendes Beispiel. Herr Baumann hat eine Reinigungsfirma und beschäftigt zur Zeit vier Mitarbeiter. Diese sind tagsüber damit beschäftigt, verschiedene Glasscheiben an Gebäuden diverser Firmen zu reinigen. Dabei können diese Arbeiten mitunter in relativ großer Höhe stattfinden. Eines der Reinigungsteams, dem auch Herr Max angehört, reinigt heute die Fensterscheiben eines großen Bürogebäudes. Als Herr Max gerade eine Scheibe zur Reinigung vorbereitet hat, stolpert er, und stürzt dabei direkt in die Scheibe hinein, welche sofort völlig zerbricht. Der Schaden bewegt sich im Bereich von mehreren Tausend Euro, da es sich um sehr große und speziell verarbeitete Scheiben an diesem Teil des Gebäudes handelt. Herr Baumann muss als Inhaber des Unternehmens nun für den entstandenen Schaden aufkommen, den er zwar nicht selber verursacht hat, aber eben sein Angestellter. Glücklicherweise besteht ausreichend Schutz über die Betriebshaftpflichtversicherung, die Schäden dieser Art bis zu einer maximalen Schadenssumme von zwei Millionen Euro ersetzt. Also meldet Herr Baumann den Schadensfall seiner Versicherung, welche auch schon wenige Tage nach Prüfung des Sachverhalts den Schaden reguliert. Neben diesen direkten Schäden entstehen schadenersatzpflichtige Ursachen wie bereits kurz erwähnt zum Beispiel auch dann, wenn ein Produkt fehlerhaft hergestellt wurde, und sich aufgrund dieser Tatsache eine Person an diesem Produkt oder durch dieses Produkt verletzt. So kann es beispielsweise geschehen, dass ein Unternehmen, welches Werkzeuge herstellt, einen Hammer fehlerhaft produziert hat, und sich der Käufer mit diesem verletzt, weil sich der Schlagkopf vom Stiel gelöst hat. Auch in solch einem Falle wäre zunächst der Inhaber des Unternehmens haftbar zu machen.