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Sonderformen der Firmen- und Gewerbeversicherung

Auch im Bereich der Gewerbeversicherung gibt es einige recht spezielle Versicherungsarten, die aber dennoch unter Umständen sehr sinnvoll sein können. Die weitläufig bekannten Versicherungen in diesem Bereich sind die Betriebshaftpflichtversicherung und die Berufshaftpflichtversicherung. Ferner gibt es außer den Versicherungen aus dem gewerblichen Haftpflichtbereich aber noch weitere Versicherungsarten und Sonderformen. Eine andere gewerbliche Versicherung ist beispielsweise die gewerbliche Rechtsschutzversicherung. Diese ist geeignet für alle Freiberufler, Selbstständige und Unternehmer, und sichert diese bei Rechtsstreitigkeiten im Rahmen der geschäftlichen Tätigkeit ab. Vom Grundsatz her funktioniert die gewerbliche Rechtsschutzversicherung eigentlich genauso wie die private Rechtsschutzversicherung. Sie übernimmt alle Kosten, die in Zusammenhang mit einem Rechtsstreit anfallen, seien es Anwalts- und Gerichtskosten oder auch Gutachterkosten. Das Gefahrenpotential im gewerblichen Bereich ist vom Grundsatz her noch etwas höher als im privaten Bereich, da mit dem Versicherten und den Kunden, Mandanten oder Patienten oftmals zwei sehr verschiedene Interessen "aufeinander prallen" und somit ein Streit nicht selten schon vorprogrammiert ist. Besonders unverzichtbar ist die Rechtsschutzversicherung für den gewerblichen Bereich auch deshalb, da sich nahezu jährlich bestimmte Verordnungen und Vorschriften für den Gewerbebereich ändern, die man fast gar nicht alle kennen kann, aber durch Verletzung dieser Vorschriften dennoch natürlich ein Schaden entstehen kann.

Betriebsinhaltsversicherung

Eine weitere nicht so bekannte Versicherung im Bereich der Gewerbeversicherungen ist die Betriebsinhaltsversicherung. Was die Hausratversicherung für den privaten Bereich ist, stellt die Betriebsinhaltsversicherung für den gewerblichen Bereich dar. Sie erfüllt also im Grunde genau den gleichen Zweck wie die Hausratversicherung, nämlich den Inhalt eines bestimmten Gebäudes vor Schäden durch bestimmte Gefahrenquellen zu schützen. Das Inventar einer Firma hat oftmals natürlich einen ungleich höheren Wert, als es beim Hausrat der Fall ist, sodass diese Versicherung für den gewerblichen Bereich im Grunde noch wichtiger ist, als die private Hausratversicherung. Versichert sind alle sich im Gebäude befindlichen Geräte, Maschinen, EDV-Anlagen, Büromöbel und sonstiges Inventar gegen Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl und Vandalismus. Ein zusätzlicher Versicherungseinschluss von Elementarschäden wie Erdbeben oder Sturmfluten ist natürlich zusätzlich auch möglich. Eine sinnvolle Ergänzung der eben genannten Betriebsinhaltsversicherung ist die Betriebsunterbrechungsversicherung. Sie ersetzt den Umsatzausfall des Unternehmens für eine bestimmte Dauer, der aufgrund des entstandenen Schadens entstehen kann. Wenn die Produktionsstätte beispielsweise durch ein Feuer komplett zerstört wurde, dauert es natürlich einige Zeit, bis neue Geräte angeschafft wurden, sodass der Betrieb seine Tätigkeit wieder aufnehmen kann. Auch die laufenden Kosten wie Löhne und Mieten bzw. Pachten werden durch diese Versicherung weiterhin gezahlt.

Elektronikversicherung

Eine spezielle Art der Inventarversicherung ist die Elektronikversicherung. Sie tritt in Folge von Schäden ein, die an den elektronischen Geräten eines Unternehmens durch verschiedene Ursachen entstehen können. Dabei sind oftmals nicht nur Schäden aufgrund von Feuer, Wasser oder Blitzeinschlag versichert, sondern auch spezielle Schadensarten, die fast ausschließlich bei elektronischen Geräten auftreten können. Dazu zählen vor allem Schäden durch einen Kurzschluss, Überspannungsschäden, Bedienungsfehler der Geräte, Herstellungsfehler oder Materialfehler. Für den PC-Bereich kann man diese Versicherungsart noch erweitern, indem man auch die Zerstörung oder Beschädigung von Computern durch Viren oder sonstige schadhafte Programm in die Versicherung mit aufnimmt. Denn muss man den Schaden erst einmal selbst bezahlen, dann dauert es eine ganze weile bis Sie wieder Browsergames spielen können. Ferner gibt es noch Versicherungen, die zwar nicht direkt als Gewerbeversicherungen zu bezeichnen sind, aber dennoch für den Gewerbetreibenden an sich, also den Unternehmer oder den Selbstständigen, sehr sinnvoll sein können. Dazu zählt zum Beispiel die private Krankenversicherung. Da für Freiberufler und Selbstständige kein automatischer Schutz durch die gesetzliche Krankenversicherung besteht, muss man sich in diesem Bereich selber um den gewünschten Versicherungsschutz bemühen. In diesem Zusammenhang sollte man auf jeden Fall eine Krankentagegeldversicherung mit abschließen, da man als Selbstständiger im Gegensatz zum Angestellten sofort ab dem ersten Tag einen direkten Verdienstausfall durch die Arbeitsunfähigkeit erleidet. Ebenso sinnvoll ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, denn im gewerblichen Bereich kann natürlich genau so schnell eine Unfall oder Ähnliches eintreten, der zu einer Berufsunfähigkeit führen kann, als es im privaten Bereich als Angestellter der Fall ist.